Nicht wenige Hausbesitzer wollen einsehen, dass sie ihr Haus mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung gegen die Risiken Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch absichern sollten. Man sollte aber bei der Versicherung nicht das Hauptaugenmerk auf diese „exotischen“ Gefahren in Deutschland legen, sondern auf die anderen versicherten Risiken der möglichen Elementarschäden am Gebäude. Durch die Elementarschäden Hochwasser und Hagel mussten die Versicherungen im Jahr 2012 versicherte Schäden von über 4 Milliarden Euro bezahlen.

Seltsamerweise verzichten kaum Hauseigentümer in Deutschland auf die verbundene Wohngebäudeversicherung für ihr Gebäude. Mehr als 20 Millionen Immobilienbesitzer in Deutschland besitzen einen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Viele dieser Versicherungsnehmer wissen aber nicht, dass Naturkatastrophen und Naturgefahren als Elementarschäden für ein Gebäude extra abgesichert werden müssen. Man sollte sich zumindest Informationen einholen, denn diese Schadensfälle werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

In den letzten Jahren wurde immer wieder von einer gesetzlichen Pflichtversicherung für die Absicherung der Elementarschäden gesprochen. Bislang wurde aber keine staatliche Pflicht für die Absicherung von Elementarschäden ausgerufen und so wie es momentan sich darstellt, wird sich daran in den nächsten Jahren auch nichts ändern. Das sollte aber niemanden daran hindern, seine Gebäudeversicherung mit diesem Schutz auszustatten.

Die Absicherung von Schäden durch Hochwasser war in Baden-Württemberg bis 1994 eine Pflichtversicherung.Bis zum Jahr 1994 war in Baden-Württemberg die Elementarschadenversicherung Pflicht. Aus diesem Grund besitzen auch heute noch mehr als 90 Prozent diese Versicherung, während es in Bremen nur 11 Prozent sind. Im Durchschnitt hat nur jeder dritte Immobilienbesitzer in Deutschland diese wichtige Versicherung. Wenn man bedenkt, dass eine Versicherung schon für knapp 100 Euro für ein Gebäude zu haben ist, dann ist dies ein wenig unverständlich.

Wie schon gesagt, ist die Elementarschadenversicherung eine wichtige Ergänzung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung. Besitzer eines Wohngebäudes können mit der Elementarschadenversicherung Schäden durch elementare Gefahren absichern lassen. Elementarschäden können durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und durch Ausbruch eines Vulkans entstehen. Diese Elementarschäden sind in der Regel mitversichert. Nutzen Sie unseren Wohngebäudeversicherung Rechner.

Seit 1994 haben die Versicherer im Rahmen der „erweiterten Elementarschadenversicherung“ einen Schutz gegen Überschwemmungsschäden im Angebot. Damit das Risiko der Überschwemmung von den Versicherungen richtig eingeschätzt werden kann, hat der Gesamtverband der Versicherungen (GDV) das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (Zürs) erfunden. Über die Adresse wird fast jedes Haus und Gebäude in Deutschland in eine von 4 Gefährdungsklassen eingeordnet.

Hier werden die Wahrscheinlichkeiten von Hochwasser in verschiedenen Regionen berechnet. Klasse 4 bedeutet für ein Haus das höchste Risiko und damit eine Einstufung bei den Versicherungen, die eine Absicherung ausschließt oder einen Beitrag fordert, die den finanziellen Spielraum eines durchschnittlichen Hausbesitzers überfordert.

So haben Hausbesitzer, die in Regionen der Klasse 1 und Klasse 2 wohnen, ein geringeres Überschwemmungsrisiko. Dies sollte aber keinen Hauseigentümer davon abhalten, diese wichtige Versicherung abzuschließen. Denn nicht nur Hochwasser, sondern auch Schneedruck und Starkregen haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Mehr als 50 Prozent der Überschwemmungen in der heutigen Zeit sind schon eine Folge von starkem Regen.

Kann man nur mit einer Wohngebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen?

Eine Elementarschadenversicherung kann nicht separat abgeschlossen werden. Mit der elementaren Absicherung muss auch zumindest eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.

Voraussetzung für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist eine Wohngebäudeversicherung mit den Risiken Sturm und Hagel.

Auch wenn schon eine Gebäudebrandversicherung mit der Absicherung Brand besteht, kann man in der Regel eine zweite Gebäudebrandversicherung mit Sturm, Hagel mit einer integrierten Elementarschadenversicherung abschließen. Die Leistungen der Elementarversicherung kann man bei uns als PDF darstellen und ausdrucken lassen.

Als zusätzlichen Baustein zu seiner Wohngebäudeversicherung kann man auch eine Leitungswasserversicherung abschließen.

Was ist in der Elementarversicherung versichert?

Versichert sind unter anderem Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Schäden durch einen Rückstau liegen dann vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den eigenen Ableitungsrohren im Gebäude oder damit verbundenen Einrichtungen in das Haus eindringt. Bei vielen Versicherungen ist für einen versicherten Schadenfall eine vorhandene Rückstausicherung Pflicht.

Bei der Medien Versicherungsgesellschaft ist eine Überschwemmung die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Wasser aus der Oberfläche durch Witterungsniederschläge und Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen.

Wie ist die Definition der Elementarversicherung und welche Schäden werden übernommen?

In der Versicherungswirtschaft wurde der Elementarschaden erst Ende der achtziger Jahre richtig beachtet. Immer mehr Versicherer begannen, Versicherungsschutz für die Elementarrisiken zu bieten. Die Grundlagen dazu wurden mit den „Zusatzbedingungen für die Versicherung weiterer Elementarrisiken in der Wohngebäude-Versicherung“ (ZVGB) geschaffen. Die Versicherung weiterer Elementarschäden sind in der BEW geregelt. Die BEW sind die Besonderen Bedingungen.

Nach einem Starkregen wird das Haus durch einen Rückstau überflutet. Dadurch wird der Boden und die Wände beschädigt. Auch die vorhandene Rückstausicherung kann diesen Schadensfall nicht verhindern. Hochwasser dringt ins Gebäude ein und richtet einen erheblichen Schaden an. Ursache ist ein Fluss in der Nähe, der über das Ufer tritt.

Viele Naturgefahren, die eine Gefahr für das Haus darstellen, sind mitversichert.Der Erdboden senkt sich. Durch die Absenkung bilden Risse am Mauerwerk des Gebäudes. Auch der Erdrutsch ist versichert. Hier kann es passieren, dass Hangteile urplötzlich abrutschen und das tiefer gelegene Wohngebäude beschädigen oder zerstören.

Bei einem langen Winter und anhaltenden Schneefall kann es durchaus passieren, dass die angesammelten Schneemassen ein Dach zum Einstürzen bringen. Schneedruckschäden entstehen sehr häufig bei Flachdächern. Auch Schneelawinen sind versichert. Darunter zählen auch Dachlawinen. Hier kann es zu Lawinenschäden an einem Schneefanggitter oder der Dachrinne kommen.

Leistet die Elementarversicherung auch bei Starkregen und gibt es Ausschlüsse?

Nicht alle Elementarversicherungen versichern gleich. Den größten Unterschied gibt es wahrscheinlich beim starken Regen. Es gibt Versicherungen, die Überschwemmungsschäden nur dann übernehmen, wenn diese durch eine Ausuferung von einem Gewässer entstanden ist. Eine Überschwemmung aus Witterungsniederschlägen ist nicht in jeder Police verankert. Hier gilt es genau hinzuschauen.

Ein nicht versicherter Schaden könnte somit vorliegen, wenn der Keller nach starken Niederschlägen vollläuft, weil das Wasser sich seinen Weg durch ein Fenster in den Keller gebahnt hat. Wenn in den Versicherungsbedingungen explizit steht, dass die Versicherung nur dann einen Schaden übernimmt, wenn eine Überschwemmung durch eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern vorliegt, dann hat der Hausbesitzer und Versicherungsnehmer leider Pech gehabt. Deshalb ist es gut, wenn beide Risiken in der Police enthalten sind.

Leider bezahlt die Elementarschadenversicherung nicht alle vorkommenden Schadensfälle. Ausschlüsse können zum Beispiel Sturmflutschäden oder Grundwasserschäden sein. Für die Leistung bei Rückstauschäden muss bei fast allen Versicherungen eine funktionierende Rückstauklappe vorhanden sein. Fehlt diese, dann bekommt der Versicherungsnehmer auch keine Entschädigung, wenn das Wasser sich über die Kanalisation in den Keller ergießt.

Schäden durch Erdbeben sollten auch abgesichert werden.Auch bei Hausschäden durch Grundwasser winken die meisten Versicherer ab. Kein Versicherungsschutz besteht auch, wenn Schäden durch eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über Kohle- oder Erzgruben verursacht werden, da diese von Menschen erschaffen wurden. Ähnlich verhält es sich bei Sprengungen.

Auch der Erdrutschschaden ist nicht abgesichert, wenn er von Menschenhand ausgelöst wurde. Nicht abgesichert können auch Schäden an versicherten Gebäuden sein, die nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für Ihren Zweck nicht benutzbar sind. Auch Schäden an im Freien befindlichen Sachen können vom Schutz ausgeschlossen sein. Hier lohnt sich ein Blick in die AGB bzw. BEW.

 

 

Ist die Elementarversicherung auch für den Hausrat möglich?

Auch bei der Hausratversicherung kann eine Elementar-Versicherung eingeschlossen werden. Bei der Hausratversicherung können dieselben Elementargefahren, wie bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Der Hauptvertrag ist die Hausratversicherung. Bei fast jeder Hausratversicherung ist im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen. Wenn Sie Ihren Hausrat versichern wollen, nutzen Sie unseren Hausratversicherung Vergleich.

Die Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung kann 10 % der Schadenshöhe betragen. Meist ist hier eine Mindestselbstbeteiligung festgelegt (beispielsweise 250 Euro). Auch eine maximale Begrenzung liegt zumeist in der Hausratversicherung vor. Diese kann dann zum Beispiel 1 500 Euro betragen.

Was muss man beim Elementarversicherung Vergleich beachtet werden und wie hoch sind die Kosten?

Eine Elementar-Versicherung kann man nur abschließen, wenn gleichzeitig eine Immobilienversicherung besteht oder abgeschlossen wird. In unserem Vergleich kann man nur eine Elementarschadenversicherung ermitteln, wenn die Gefahr Sturm mitversichert wird. Im Elementarschadenversicherung Vergleich befinden sich über 50 Versicherer. Einen großen Test führte zuletzt die Stiftung Warentest (Finanztest) durch.

Wenn der Vergleich berechnet wurde, können Sie bis zu 3 Tarife miteinander vergleichen und in einem PDF darstellen lassen. Wenn Sie Ihren Testsieger ausgewählt haben, können Sie den Abschluss der Elementarversicherung sofort online durchführen. Bei Fragen können Sie unsere kostenlose Hotline mit der Nummer 0800 – 646 66 76 nutzen.

Jedes Haus in Deutschland ist einer Gefahrenzone zugeteilt. Es gibt 4 Gefahrenzone. 1 ist die günstigste und 4 die teuerste Zone. So ist Berlin ein günstiger Standort, während Passau wesentlich ungünstiger ist.

Die allermeisten Versicherungen verlangen vom Versicherungsnehmer, dass er bei einem Schaden einen Teil des Schadens selbst bezahlt. Dies wird mit einer Selbstbeteiligung zwischen 500 € und 5 000 € geregelt. Es kommt auch vor, dass eine Versicherung einen Schaden nur bis zu einer Höhe von 25 000 € auszahlt. Zu einem solchen Tarif raten wir ab.

Hausbesitzer die nach Zürs in der Risikozone 4 wohnen, haben es sehr schwer eine Elementarschadenversicherung zu bekommen. Hier sind in den Angeboten so hohe Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen verankert, so dass man sich fragen muss, ob in einem solchen Fall der Schutz durch die Elementarschadenversicherung Sinn macht.

Wir haben in einem Modellfall einmal 3 Angebote für die Risikozone 1,2 und 3 durchgerechnet. Die Tarife sind alle ohne Selbstbehalt gerechnet. Mit Selbstbehalt wird der Beitrag bei vielen Versicherungen natürlich weniger. Der Schutz beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung mit dem Risiko Sturm und die Absicherung der Elementarschäden.

Zürs Zone I (Berlin)
Rhion Versicherung Standard144,42 €
Concept IF Deckungskonzept149,40 €
Innofinance Sondertarif Ax164,32 €
Zürs Zone II (Meißen)
Innofinance Sondertarif AX164,32 €
Zürs Zone III (Passau)
Generali Basis247,18 €
Axa Boxflex395,38 €
DEVK572,92 €

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